Woher bekomme ich die CoC-Papiere für mein Fahrzeug?

 

Wer technische Auskünfte über sein Fahrzeug benötigt (um beispielsweise die zulässigen Reifengrößen zu ermitteln)  benötigt die CoC-Papiere (Certificate of Conformity).

Im Normalfall sollte diese Bescheinigung einem Fahrzeug beim Kauf stets beiliegen. Ist dies nicht der Fall, kann das CoC-Dokument beim Hersteller / Umbauer / Aufbauer angefordert werden.

 

Die CoC-Papiere (auch CoC, Certificate of Conformity, EG Übereinstimmungsbescheinigung, veraltet: EWG Übereinstimmungsbescheinigung), enthalten alle technische Ausstattungsmerkmale und Daten, die für die Zulassung eines Fahrzeugs notwendig sind. Wer also ein Auto anmelden möchte, kann durch die Vorlage der CoC-Papiere bei der Zulassungsstelle sowohl Zeit als auch Geld sparen.

 

Passende Reifengrößen herausfinden

In der neuen Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) ist nur noch eine Reifengröße angegeben (Zulassungsbescheinigung Teil eins, Ziffer 15). In den meisten Fällen allerdings, sind für ein Fahrzeugmodell mehrere Reifendimensionen zulässig. Oftmals weicht beim Fahrzeugkauf sogar die im Kfz-Schein angegebene Größe von den montierten Reifen ab.

 

Wer alle passenden Reifen- und Felgendimensionen ermitteln möchte, benötigt die CoC-Papiere. Bei Wohnmobilen auch - und sogar insbesondere, die CoC des Basisfahrzeuges. Bei den meisten Fahrzeugen also z.B. die Original CoC vom Fiat Ducato.

Dort sind alle erlaubten Reifengrößen und Ablage unter den Ziffern 32 und 50, manchmal unter 52, auch auf der Rückseite verzeichnet.

 

Ist die Reifengröße nicht aufgeführt, so gibt es dennoch die Möglichkeit abweichende Größen zu fahren. Wichtig ist dann, dass eine ABE bzw. Ein Gurachten vorliegt und die Auflagen eingehalten werden.

So darf in der Regel der Abrollumfang nicht, bzw. nicht außerhalb der Toleranz überschritten werden, da das dann zu einer unerlaubten Tachoabweichung führen kann.

 

Bsp: Die fahren 215/70 R15. Sie dürfen auch 16 Zoll Räder/Felgen fahren, wenn eine 225/65 R16 Bereifung verwendet wird und die Felgen ein Gutachten für ihr Fahrzeug besitzen. Auch hier ist die EG-Nummer (e3*...) aus dem Basifahrzeug heranzuziehen, nicht nur aus dem Fahrzeugschein. Tipp: Auch ist die e3* Nummer auf dem Typenschild unter ihrer Motorhaube zu finden.

 

Fahrzeughersteller in der Pflicht

Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Die CoC-Papiere sollten einem Fahrzeug stets beiliegen. Beim Verkauf von Neuwagen sind die Fahrzeughersteller seit dem 01. Oktober 2005 gesetzlich dazu verpflichtet, dem Autokäufer die CoC-Bescheinigung auszuhändigen. Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie sich davon überzeugen, dass neben der Zulassungsbescheinigung und dem Checkheft auch die CoC-Bescheinigung vorhanden ist. Im Zweifelsfall ist der Händler unbedingt danach zu fragen – auch dann noch, wenn das Fehlen der Bescheinigung erst im Nachhinein bemerkt wird. Denn wer das CoC-Dokument vom Hersteller bezieht, muss dafür zahlen. Quelle:reifen.com